Konzept zur Konflikt- und Ge­walt­prävention

Konflikte entstehen meistens aus miss­ver­ständ­licher und/​oder verletzender Kommunikation. Um dem vorzubeugen, verpflichten sich alle am Schulleben Beteiligten auf folgende Regeln:

10 Regeln für ein faires Miteinander für Schüler­innen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte

  1. Wir achten die Würde unserer Mitmenschen in Wort und Tat. Dies zeigt sich in einer positiven, wert­schätzen­den Kommunikation und in einem re­spekt­vollen Umgang miteinander.
  2. Wir gehen aufeinander zu, statt zurückzuweisen, wir respektieren den anderen, statt ihn herabzusetzen, wir achten einander, statt zu beschämen, wir integrieren, statt auszugrenzen.
  3. Wir fordern und praktizieren höfliche und offene Zusammenarbeit, ohne dass wir dabei Problemen aus dem Wege gehen.
  4. Wir lösen Probleme konstruktiv.
  5. Wir respektieren und akzeptieren andere Meinungen.
  6. Wir beteiligen uns nicht an der Entstehung und Verbreitung von Gerüchten: Wir reden mit den Menschen und nicht über sie!
  7. Wir nehmen eigene Fehler/​Schwächen und die der anderen als Chance, um daraus zu lernen.
  8. Wir sorgen für den Schutz von Schwächeren!
  9. Wir zeigen Toleranz und Zivilcourage.
  10. Wir handeln grundsätzlich ge­mein­sam!

Darüber hinaus stärkt das Kollegium die sozialen Kompetenzen der Schüler­innen und Schüler, indem

  • es sich verpflichtet, bei der Beobachtung von negativem Verhalten jeglicher Art sofort einzugreifen und für ge­mein­sames und konsequentes Vorgehen sorgt;
  • es in jeder Klasse einen Klassenrat gibt, in dem die Schüler­innen und Schüler lernen, Verantwortung für den Umgang miteinander zu übernehmen, Probleme anzusprechen sowie selbständig zu lösen und eigen­verant­wortlich organisa­torische Belange zu klären;
  • die 5. Klassen im 1. Halbjahr auf eine ge­mein­same Kennen­lern­fahrt gehen können.

Beschluss der Schulkonferenz vom 03.09.2009

Da es auch bei Beachtung der Regeln des fairen Miteinanders zu Konflikten kommen kann, haben sich Lehrer, Schüler und Eltern außerdem auf einen Verfahrensweg geeinigt, der bei auftretenden Konflikten einzuhalten ist. Dieser Verfahrensweg wurde am 3.9.2009 auf der Schulkonferenz beschlossen und hat daher für alle am Schulleben Beteiligten verpflichtenden Charakter.

Verfahrensweg bei innerschulischen Konflikten

Das Gymnasium Steglitz ist mit etwa 800 Schülern eine der größeren Schulen des Bezirks. Die Schule ist ein dynamischer, laufend vielfältige Ent­wick­lungs­prozesse initiierender und damit hochaktiver sozialer Organismus. Ungeachtet aller positiven leistungsbezogenen Aspekte lässt es sich an¬ge¬sichts der Vielfalt der interagierenden Personen nicht völlig vermeiden, dass Reibungsflächen inner¬halb der Schülerschaft, zwischen Lehrern und Schülern und gelegentlich auch unter Einbeziehung der Eltern entstehen.

Das Gymnasium Steglitz hat es sich zum Ziel gesetzt, individuelle Konfliktfälle, die so unvermittelt wie unvermeidlich auftreten können und natürlicher Bestandteil eines lebendigen Schullebens sind, mög-lichst frühzeitig zu klären und direkt und auf effektivem Wege Lösungen herbeizuführen, d.h. die Schu-le versucht, umgehend, möglichst innerhalb zweier Schulwochen, den betreffenden Vorgang adäquat zu behandeln.

Um dies zu gewährleisten, ist es nach allseitigem Verständnis unabdingbar, die folgenden Grundsätze zwingend einzuhalten, auf die sich die Eltern, Lehrer und Schüler ge­mein­sam verständigt haben:

  1. Wir besprechen fachliche oder pädagogische/​persönliche Anliegen zuerst mit dem/​der betreffenden Kollegen/​Kollegin bzw. direkt mit bzw. zwischen den betroffenen Eltern und/​oder Schülern. Wir infor-mie¬ren darüber den Klassenlehrer/​die Klas­sen­lehrerin.

  2. Bei Bedarf ziehen wir in einem zweiten Schritt den Klassenlehrer/​die Klas­sen­lehrerin bzw. auf Eltern-seite die Klassenelternvertreter und/​oder auf Schülerseite die geschulten Konfliktlotsen oder den Klassenrat hinzu.

  3. Bei weiter­reichenden fachlichen Konfliktthemen beziehen wir den zuständigen Fachbereichsleiter/-leiterin über den Klassenlehrer mit ein.

  4. Sollte es dann noch erforderlich sein, weil das Problem nicht oder nicht vollends gelöst werden konnte, übergeben wir den Vorgang der Schulleiterin gegebenenfalls unter Einbeziehung des GEV-Vorstands bzw. SV-Vorstands.

  5. Es liegt allein im Ermessen und in der Kompetenz der Schulleiterin, sich bereits in einem früheren Stadium in den Konflikt einzuschalten.

Mediation

I. Was ist Mediation?

Mediation ist eine Form der Konfliktlösung, bei der nicht ermittelt wird, was genau geschehen ist, sondern gefragt wird, wie die Situation von den Beteiligten erlebt wurde.

Es ist eine Form der Ge­sprächs­führung, bei der im Rahmen einer vorgegebenen Struktur und unter aktiver Hilfe eines Mediators die Lösung oder Regelung des Konflikts von den Streitenden selbst gefunden wird. Folglich wird davon ausgegangen, dass die Streitenden am ehesten die beste Lösung für ihr Problem finden können. Es folgt eine persönliche Ver­ant­wortungs­über­nahme für zukünftiges Handeln.

II. Mediation an unserer Schule

Die Erfahrung zeigt, dass Mediation das Klima an einer Schule in positiver Weise verändert. Deshalb ist seit dem Schuljahr 2010/​11 die Streit­schlichter-AG an unserer Schule aktiv. In regelmäßigen Fortbildungen gewinnen die aktiven Streit­schlichter stets neue Schüler­gene­rationen für ihre wichtige Arbeit.

1. Mediations­lehrer

Die Arbeit der Streit­schlichter wird von Frau Rosenkranz und Frau Harnack angeleitet und unterstützt. Beide Kolleginnen sind umfangreich in der Mediation ausgebildet.

2. Auswahl der Schüler

Da er­fahrungs­gemäß die meisten für die Streit­schlichtung geeigneten Konflikte in der Unter- und Mittelstufe auftreten, haben wir uns entschlossen, Schüler aus den 7. und 8. Klassen für die Ausbildung zum Streit­schlichter zu gewinnen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass die Schüler ihre Arbeit einige Jahre erfolgreich ausüben können.

Alle zwei bis drei Jahre wird eine neue Gruppe von Streit­schlichtern zusätzlich ausgebildet. Dadurch wird die Kontinuität der Arbeit sichergestellt. Zugleich haben wir dadurch in allen Jahr­gangsstufen ab Klasse 7 ausgebildete Streit­schlichter, die für die Konfliktlösung herangezogen werden können.